Wenn die Bank einen Beschäftigungsnachweis fordert und Kontokündigung androht
26.03.2024 – Norbert Häring
Ein Paar aus Deutschland hat seit sieben Jahren ein Konto in Spanien bei einer spanischen Bank, weil es dort eine Immobilie besaß. Nun erhielt es von der Bank die überraschende Nachricht, es müsse in beglaubigter Übersetzung auf spanisch, englisch oder französisch Nachweise über seinen beruflichen Status beibringen, z.B. Gehaltsabrechnung, Arbeitsvertrag, Studienbescheinigung. Andernfalls werde die Kontonutzung nach Ablauf einer Frist zunächst eingeschränkt und nach Ablauf einer weiteren Frist das Konto gekündigt.
Die Bank verweist zur Begründung auf ein Gesetz gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung von 2010 (Ley 10/2010, de 28 de abril) und auf eine Ausführungsverordnung aus dem Jahr 2014 (Real Decreto 304/2014, de 5 de mayo). Letztere bestimmt in Artikel 10, dass die Bank die Art der beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit ihrer Kunden erfragen muss. Nachweise einholen muss sie aber nur, wenn ein überdurchschnittlich hohes Geldwäscherisiko gegeben ist oder wenn die Kontobewegungen nicht zur angegebenen Tätigkeit passen.
Nach Angaben der Leserin gab es keine auffälligen Kontobewegungen, außer vor über einem Jahr den Eingang einer höheren Summe aus dem Verkauf der Immobilie. Diesen habe das Paar der Bank vorher angekündigt und danach die Herkunft des Geldes durch den notariellen Kaufvertrag belegt.
Fazit
Wenn eine Bank ohne erkennbaren Grund und ohne erkennbare Rechtfertigung in den angegebenen Gesetzen plötzlich zusätzliche Maßnahmen zur Überwachung ihrer Kunden ergreift, liegt die Vermutung nahe, dass sich im Schattenreich der internationalen Standardsetzer etwas getan hat. Dort verabreden in “informellen” Gremien, mit Kürzeln wie FATF, Vertreter der Ministerien, Sicherheitsbehörden und Zentralbanken formal “unverbindliche” Standards für die Überwachung der finanziellen Aktivitäten der Bürger. Diese finden dann auf geheimnisvolle Weise Eingang in die Tätigkeit der Finanzinstitute.