Landkreis Oldenburg setzt Corona-Unrecht trotz Gerichtsurteil fort

Landkreis Oldenburg setzt Corona-Unrecht trotz Gerichtsurteil fort

22.04.2024 – Norbert Häring

22. 04. 2024 | Das Landgericht Oldenburg hat rechtskräftig entschieden, dass der Landkreis eine zum Verwandtenbesuch mit dem Flugzeug aus England eingereiste Deutsche zu Unrecht zwei Wochen in Quarantäne geschickt hat, Trotzdem lehnt der Landkreis Oldenburg eine Entschädigung ab.

Im Dezember reiste Kerstin R. per Flugzeug von London über Hannover in den Landkreis Oldenburg. Einen Tag nach Ankunft verpflichtete sie der Landkreis per Anruf zu einer zweiwöchigen häuslichen Quarantäne. Eein Passagier desselben Flugzeugs war nachträglich positiv auf Corona getestet worden.

Auf die Klage der Betroffenen hin entschied das Landgericht Oldenburg (7 A 1051/21) im Juni 2023, dass die Quarantäneanordnung rechtswidrig gewesen sei, u.a., weil keine Nachforschungen angestellt worden waren, ob Kerstin R. in näheren Kontakt mit der positiv getesteten Person gekommen war.

Mit Schreiben vom 29. Januar 2024 forderte die Anwaltskanzlei von Kerstin R. vom Landkreis den Ersatz der Flugkosten und einen Schadenersatz von 1000 Euro. Der Landkreis lehnte das einen Monat später mit einem Einzeiler ab.

Meine Anfrage, ob der Landkreis grundsätzlich keinen Schadenersatz für unrechtmäßige Quarantäneanordnungen zahlen wolle und wie er das begründe, beantwortete der Landkreis nicht.

Landrat in Oldenburg ist seit November 2021 Christian Pundt (parteilos).

Landkreis Oldenburg setzt Corona-Unrecht trotz Gerichtsurteil fort

22.04.2024 – Norbert Häring

22. 04. 2024 | Das Landgericht Oldenburg hat rechtskräftig entschieden, dass der Landkreis eine zum Verwandtenbesuch mit dem Flugzeug aus England eingereiste Deutsche zu Unrecht zwei Wochen in Quarantäne geschickt hat, Trotzdem lehnt der Landkreis Oldenburg eine Entschädigung ab.

Im Dezember reiste Kerstin R. per Flugzeug von London über Hannover in den Landkreis Oldenburg. Einen Tag nach Ankunft verpflichtete sie der Landkreis per Anruf zu einer zweiwöchigen häuslichen Quarantäne. Eein Passagier desselben Flugzeugs war nachträglich positiv auf Corona getestet worden.

Auf die Klage der Betroffenen hin entschied das Landgericht Oldenburg (7 A 1051/21) im Juni 2023, dass die Quarantäneanordnung rechtswidrig gewesen sei, u.a., weil keine Nachforschungen angestellt worden waren, ob Kerstin R. in näheren Kontakt mit der positiv getesteten Person gekommen war.

Mit Schreiben vom 29. Januar 2024 forderte die Anwaltskanzlei von Kerstin R. vom Landkreis den Ersatz der Flugkosten und einen Schadenersatz von 1000 Euro. Der Landkreis lehnte das einen Monat später mit einem Einzeiler ab.

Meine Anfrage, ob der Landkreis grundsätzlich keinen Schadenersatz für unrechtmäßige Quarantäneanordnungen zahlen wolle und wie er das begründe, beantwortete der Landkreis nicht.

Landrat in Oldenburg ist seit November 2021 Christian Pundt (parteilos).

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