IHR-Verhandler ziehen eine pandemische Notlage und ein Aufsichtsgremium aus dem Hut

IHR-Verhandler ziehen eine pandemische Notlage und ein Aufsichtsgremium aus dem Hut

24.04.2024 – Norbert Häring

24. 04. 2024 | Die Arbeitsgruppe zur Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) hat zum ersten Mal seit langem einen neuen Textvorschlag veröffentlicht. Einen Monat vor der geplanten Abstimmung schlägt das WHO-Büro überraschend vor, zusätzlich zur Gesundheitlichen Notlage von Internationaler Tragweite eine Pandemische Notlage zu definieren. Außerdem schlägt das Büro so kurz vor Schluss noch die Schaffung eines Ausschusses für Umsetzung und Einhaltung der IHR vor.

Nach den Regeln der Internationalen Gesundhetisvorschriften (IHR) über eine Ergänzung des Vertragswerks hätten die Verhandler spätestens Ende Januar, vier Monate vor der Abstimmung auf der Weltgesundheitsversammlung Ende Mai, einen abstimmungsreifen Textentwurf vorlegen müssen. Sie haben es nicht getan und einfach weiterverhandelt.

Am 17. April hat die WHO einen Textentwurf mit markierten vorgeschlagenen Ergänzungen durch das WHO-Büro veröffentlicht. Dieser wird seit 22. und noch bis 26. April von der Arbeitsgruppe zur IHR-Reform besprochen.

In dem Textentwurf findet sich in Artikel 1 neben der sehr vagen Definition der Gesundheitlichen Notlage von Internationaler Tragweite (Public Health Emergency of International Concern) nun auch noch eine Definition von Pandemie und einer Pandemischen Notlage.

Im gesamten Vertragswerk soll dann, wenn von der Gesundheitlichen Notlage von Internationaler Tragweite die Rede ist, die Pandemische Notlage ergänzt werden. Obwohl die Definition in Artikel 1 klarstellt, dass die Pandemische Notlage ein Spezialfall der gesundheitlichen Notlage ist, wird sie nur manchmal mit “einschließlich” angeschlossen, manchmal aber auch mit “oder”. Vermutlich ist das der Eile geschuldete Schludrigkeit.

Pandemie und Pandemische Notlage

Laut Definition in Artikel 1 soll gelten:

“Eine Pandemie ist eine Gesundheitliche Notlage von Internationaler Tragweite, die infektiöser Natur ist, und

  1. sich bereits über und innerhalb von mehreren Staaten über WHO-Regionen hinweg ausgebreitet hat und weiter ausbreitet; und
  2. die Kapazität der Gesundheitssysteme darauf zu reagieren in den betroffenen Staaten überfordert; und
  3. eine schwere soziale und/oder wirtschaftliche und/oder politische Störung in diesen Vertragsstaaten verursacht;
  4. rasches, gerechtes, verstärktes und koordiniertes internationales Handeln mit einem regierungs- und gesellschaftsganzheitlichen Ansatz erfordert (wholeof-government and whole-of-society).”

Die Definition von Pandemischer Notlage setzt jeweils ein “wird wahrscheinlich” vor Punkte 1 bis 3 und ist in Punkt 4 identisch.

Dagegen ist eine Gesundheitliche Notlage von Internationaler Tragweite ein

“außergewöhnliches Ereignis, von dem nach den Vorgaben dieser Vorschriften festgestellt wurde, dass es

  1. durch die internationale Ausbreitung einer Krankheit ein Gesundheitsrisiko für andere Staaten darstellt; und
  2. möglicherweise eine koordinierte internationale Antwort erfordert.”

Die Definition der Gesundheitsnotlage ist also geradezu lächerlich leicht erfüllt. Sie hätten auch schreiben können: ‘Eine Gesundheitsnotlage ist, was als solche erklärt wurde.’ Die unkontrolliert-diktatorische Entscheidungsmacht liegt allein beim WHO-Generaldirektor. Es gibt einen Anhang 2 mit einer unverbindlichen Entscheidungsregel und Beispielen, wann die Ausrufung eines Gesundheitsnotstands angemessen sei. Sie sind ebenfalls extrem vage und leicht zu erfüllen. Es genügt z.B., wenn es relativ zu Ort, Zeit und Bevölkerung des Auftretens viele Fälle gibt, was immer das heißen soll, und eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Fälle in einem dicht besiedelten Gebiet oder Fälle beim Gesundheitspersonal. Da steht auch ausdrücklich, dass es keine Voraussetzung ist, dass bereits Menschen von der Infektion betroffen waren.

Zwischenfazit:

Eine Gesundheitliche Notlage von Internationaler Tragweite kann alles sein, was der WHO-Generaldirektor dazu erklärt, bis hinunter zu einer mittelschweren Grippewelle. Für eine Pandemische Notlage muss hinzukommen, dass sich die Krankheit über mehr als eine WHO-Region hinaus auszubreiten droht, dass das Gesundheitssystem überfordert zu werden droht (z.B. beginnende Grippewelle), irgend etwas in den betroffenen Ländern dadurch gestört zu werden droht und irgend etwas nach Ansicht des WHO-Generaldirektors für gemeinsames Handeln spricht.

Bedeutung

Das Bizarre an der Sache ist: es hat keine erkennbare Bedeutung, ob eine Gesundheitsnotlage zusätzlich als Pandemische Notlage eingestuft wird oder nicht. Ich habe im ganzen Dokument keine Stelle gefunden, in der stehen würde, dass aus der Einstufung als Pandemische Notlage etwas folgt. Das Wort Pandemie alleine kommt nur einmal vor, in Artikel 1, wo der Begriff definiert wird. Danach ist nur noch von Pandemischer Notlage die Rede, also von einer drohenden Pandemie.

Es fällt schwer sich einen guten Grund auszudenken, warum die Verhandler kurz vor Abstimmung noch mit einer derartigen neuen Definition des Gegenstandes ihres Bemühens um die Ecke kommen, wenn aus dieser neuen Definition nichts folgt.

Ich kann es mir nur so erklären, dass man zur Erkenntnis kam, dass der Begriff Gesundheitliche Notlage von Internationaler Tragweite zu bürokratisch-sperrig ist, um jemand damit zu erschrecken. Die bisher immer im Text verwendete und dafür auch nicht taugliche Abkürzung PHEIC wurde gänzlich ausgemerzt. Pandemie klingt da schon besser. Man spekuliert wohl darauf, dass in Medien und Sprachgebrauch aus der Pandemischen Notlage, die eigentlich nur eine befürchtete Pandemie ist, regelmäßig eine Pandemie gemacht wird.

Aufsichtsgremium

Mit einem hinter Artikel 54 einzufügenden) neuen Artikel schlägt das WHO-Sekretariat die Schaffung eines Ausschusses für Umsetzung und Einhaltung der IHR vor (Implementation and Compliance Committee for the International Health Regulations). Dieses soll die Fortschritte bei der Umsetzung beobachten, damit dort nachgeholfen werden kann, wo es Umsetzungsmängel gibt. Dafür gibt der Ausschuss Empfehlungen.

Die Aufsichtskommission soll aus einer noch festzulegenden Anzahl von Repräsentanten jeder WHO-Region bestehen, die für eine ebenfalls noch festzulegende Zeitspanne diese Rolle ausüben.

Beurteilung

Es ist eine grobe Missachtung der Bürger und Parlamente der Mitgliedsländer, dass die Verhandler und die WHO wenige Wochen vor der beabsichtigten Abstimmung über die IHR ein solches Aufsichtsgremium in das Vertragswerk packen. Man bedenke: Die neuen IHR-Regeln gelten für alle Länder, die nicht rechtzeitig und ausdrücklich widersprechen. Eine Ratifizierung und überhaupt eine Befassung der Parlamente ist nicht nötig. Bis zu den nächsten Bundestagswahlen ist die Einspruchsfrist abgelaufen. Gerade deshalb gibt es ja die Regel, dass der Text des geänderten Vertragswerks, über den abgestimmt werden soll, vier Monate vor Abstimmung vorliegen muss.

Das Aufsichtsgremium soll zwar selbst keine Sanktionsmacht haben. Aber die Existenz eines solchen Gremiums, das legitimiert ist, Defizite festzustellen, würde die Möglichkeit, auf indirektem Wege Druck auf Umsetzung der jeweils aktuellen WHO-Empfehlungen zu machen, deutlich erhöhen. Dann können Weltbank, Internationaler Währungsfonds, Welthandelsorganisation und andere mit dem Anschein von Berechtigung ihre Daumenschrauben gegenüber denjenigen vorzeigen und anwenden, die sich nicht an die Empfehlungen der WHO halten wollen.

Die Druckmittel der WHO

Neben den genannten indirekten, aber sehr machtvollen Druckmitteln kann die WHO auch selbst Druck auf Länder ausüben, die nicht spuren wollen. Es würde hier zu weit führen, und mein Know-How übersteigen, alle Möglichkeiten aufzuzählen. Eine ins Auge springende will ich jedoch nennen. Die WHO wird durch die neuen IHR in ihrer Rolle als Standardsetzer für das internationale Reisen gestärkt. Sie hat bereits angekündigt, die Infrastruktur des digitalen Gesundheitspasses der EU aus der Corona-Zeit zum dauerhaften globalen Einsatz zu übernehmen. Wenn die WHO empfiehlt, Reisen in und aus einem Land nur noch mit drakonischen Quarantäneanforderungen zu erlauben, dann kann das für ein armes Land den Ruin bedeuten.

Fazit

Wenn die Bundesregierung diesen Regeln zustimmt und ihrer Anwendung auf Deutschland nicht wenn nötig widerspricht, handelt sie eklatant gegen die Interessen seiner Bürger. Das gleiche gilt für die Mitglieder der ganz großen Koalition der extremen Mitte im Bundestag, wenn sie dieses rechtswidrige und demokratiefeindliche Vorgehen der IHR-Verhandler, einschließlich der deutschen, weiter stützen.

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24.04.2024 – Norbert Häring

24. 04. 2024 | Die Arbeitsgruppe zur Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) hat zum ersten Mal seit langem einen neuen Textvorschlag veröffentlicht. Einen Monat vor der geplanten Abstimmung schlägt das WHO-Büro überraschend vor, zusätzlich zur Gesundheitlichen Notlage von Internationaler Tragweite eine Pandemische Notlage zu definieren. Außerdem schlägt das Büro so kurz vor Schluss noch die Schaffung eines Ausschusses für Umsetzung und Einhaltung der IHR vor.

Nach den Regeln der Internationalen Gesundhetisvorschriften (IHR) über eine Ergänzung des Vertragswerks hätten die Verhandler spätestens Ende Januar, vier Monate vor der Abstimmung auf der Weltgesundheitsversammlung Ende Mai, einen abstimmungsreifen Textentwurf vorlegen müssen. Sie haben es nicht getan und einfach weiterverhandelt.

Am 17. April hat die WHO einen Textentwurf mit markierten vorgeschlagenen Ergänzungen durch das WHO-Büro veröffentlicht. Dieser wird seit 22. und noch bis 26. April von der Arbeitsgruppe zur IHR-Reform besprochen.

In dem Textentwurf findet sich in Artikel 1 neben der sehr vagen Definition der Gesundheitlichen Notlage von Internationaler Tragweite (Public Health Emergency of International Concern) nun auch noch eine Definition von Pandemie und einer Pandemischen Notlage.

Im gesamten Vertragswerk soll dann, wenn von der Gesundheitlichen Notlage von Internationaler Tragweite die Rede ist, die Pandemische Notlage ergänzt werden. Obwohl die Definition in Artikel 1 klarstellt, dass die Pandemische Notlage ein Spezialfall der gesundheitlichen Notlage ist, wird sie nur manchmal mit “einschließlich” angeschlossen, manchmal aber auch mit “oder”. Vermutlich ist das der Eile geschuldete Schludrigkeit.

Pandemie und Pandemische Notlage

Laut Definition in Artikel 1 soll gelten:

“Eine Pandemie ist eine Gesundheitliche Notlage von Internationaler Tragweite, die infektiöser Natur ist, und

  1. sich bereits über und innerhalb von mehreren Staaten über WHO-Regionen hinweg ausgebreitet hat und weiter ausbreitet; und
  2. die Kapazität der Gesundheitssysteme darauf zu reagieren in den betroffenen Staaten überfordert; und
  3. eine schwere soziale und/oder wirtschaftliche und/oder politische Störung in diesen Vertragsstaaten verursacht;
  4. rasches, gerechtes, verstärktes und koordiniertes internationales Handeln mit einem regierungs- und gesellschaftsganzheitlichen Ansatz erfordert (wholeof-government and whole-of-society).”

Die Definition von Pandemischer Notlage setzt jeweils ein “wird wahrscheinlich” vor Punkte 1 bis 3 und ist in Punkt 4 identisch.

Dagegen ist eine Gesundheitliche Notlage von Internationaler Tragweite ein

“außergewöhnliches Ereignis, von dem nach den Vorgaben dieser Vorschriften festgestellt wurde, dass es

  1. durch die internationale Ausbreitung einer Krankheit ein Gesundheitsrisiko für andere Staaten darstellt; und
  2. möglicherweise eine koordinierte internationale Antwort erfordert.”

Die Definition der Gesundheitsnotlage ist also geradezu lächerlich leicht erfüllt. Sie hätten auch schreiben können: ‘Eine Gesundheitsnotlage ist, was als solche erklärt wurde.’ Die unkontrolliert-diktatorische Entscheidungsmacht liegt allein beim WHO-Generaldirektor. Es gibt einen Anhang 2 mit einer unverbindlichen Entscheidungsregel und Beispielen, wann die Ausrufung eines Gesundheitsnotstands angemessen sei. Sie sind ebenfalls extrem vage und leicht zu erfüllen. Es genügt z.B., wenn es relativ zu Ort, Zeit und Bevölkerung des Auftretens viele Fälle gibt, was immer das heißen soll, und eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Fälle in einem dicht besiedelten Gebiet oder Fälle beim Gesundheitspersonal. Da steht auch ausdrücklich, dass es keine Voraussetzung ist, dass bereits Menschen von der Infektion betroffen waren.

Zwischenfazit:

Eine Gesundheitliche Notlage von Internationaler Tragweite kann alles sein, was der WHO-Generaldirektor dazu erklärt, bis hinunter zu einer mittelschweren Grippewelle. Für eine Pandemische Notlage muss hinzukommen, dass sich die Krankheit über mehr als eine WHO-Region hinaus auszubreiten droht, dass das Gesundheitssystem überfordert zu werden droht (z.B. beginnende Grippewelle), irgend etwas in den betroffenen Ländern dadurch gestört zu werden droht und irgend etwas nach Ansicht des WHO-Generaldirektors für gemeinsames Handeln spricht.

Bedeutung

Das Bizarre an der Sache ist: es hat keine erkennbare Bedeutung, ob eine Gesundheitsnotlage zusätzlich als Pandemische Notlage eingestuft wird oder nicht. Ich habe im ganzen Dokument keine Stelle gefunden, in der stehen würde, dass aus der Einstufung als Pandemische Notlage etwas folgt. Das Wort Pandemie alleine kommt nur einmal vor, in Artikel 1, wo der Begriff definiert wird. Danach ist nur noch von Pandemischer Notlage die Rede, also von einer drohenden Pandemie.

Es fällt schwer sich einen guten Grund auszudenken, warum die Verhandler kurz vor Abstimmung noch mit einer derartigen neuen Definition des Gegenstandes ihres Bemühens um die Ecke kommen, wenn aus dieser neuen Definition nichts folgt.

Ich kann es mir nur so erklären, dass man zur Erkenntnis kam, dass der Begriff Gesundheitliche Notlage von Internationaler Tragweite zu bürokratisch-sperrig ist, um jemand damit zu erschrecken. Die bisher immer im Text verwendete und dafür auch nicht taugliche Abkürzung PHEIC wurde gänzlich ausgemerzt. Pandemie klingt da schon besser. Man spekuliert wohl darauf, dass in Medien und Sprachgebrauch aus der Pandemischen Notlage, die eigentlich nur eine befürchtete Pandemie ist, regelmäßig eine Pandemie gemacht wird.

Aufsichtsgremium

Mit einem hinter Artikel 54 einzufügenden) neuen Artikel schlägt das WHO-Sekretariat die Schaffung eines Ausschusses für Umsetzung und Einhaltung der IHR vor (Implementation and Compliance Committee for the International Health Regulations). Dieses soll die Fortschritte bei der Umsetzung beobachten, damit dort nachgeholfen werden kann, wo es Umsetzungsmängel gibt. Dafür gibt der Ausschuss Empfehlungen.

Die Aufsichtskommission soll aus einer noch festzulegenden Anzahl von Repräsentanten jeder WHO-Region bestehen, die für eine ebenfalls noch festzulegende Zeitspanne diese Rolle ausüben.

Beurteilung

Es ist eine grobe Missachtung der Bürger und Parlamente der Mitgliedsländer, dass die Verhandler und die WHO wenige Wochen vor der beabsichtigten Abstimmung über die IHR ein solches Aufsichtsgremium in das Vertragswerk packen. Man bedenke: Die neuen IHR-Regeln gelten für alle Länder, die nicht rechtzeitig und ausdrücklich widersprechen. Eine Ratifizierung und überhaupt eine Befassung der Parlamente ist nicht nötig. Bis zu den nächsten Bundestagswahlen ist die Einspruchsfrist abgelaufen. Gerade deshalb gibt es ja die Regel, dass der Text des geänderten Vertragswerks, über den abgestimmt werden soll, vier Monate vor Abstimmung vorliegen muss.

Das Aufsichtsgremium soll zwar selbst keine Sanktionsmacht haben. Aber die Existenz eines solchen Gremiums, das legitimiert ist, Defizite festzustellen, würde die Möglichkeit, auf indirektem Wege Druck auf Umsetzung der jeweils aktuellen WHO-Empfehlungen zu machen, deutlich erhöhen. Dann können Weltbank, Internationaler Währungsfonds, Welthandelsorganisation und andere mit dem Anschein von Berechtigung ihre Daumenschrauben gegenüber denjenigen vorzeigen und anwenden, die sich nicht an die Empfehlungen der WHO halten wollen.

Die Druckmittel der WHO

Neben den genannten indirekten, aber sehr machtvollen Druckmitteln kann die WHO auch selbst Druck auf Länder ausüben, die nicht spuren wollen. Es würde hier zu weit führen, und mein Know-How übersteigen, alle Möglichkeiten aufzuzählen. Eine ins Auge springende will ich jedoch nennen. Die WHO wird durch die neuen IHR in ihrer Rolle als Standardsetzer für das internationale Reisen gestärkt. Sie hat bereits angekündigt, die Infrastruktur des digitalen Gesundheitspasses der EU aus der Corona-Zeit zum dauerhaften globalen Einsatz zu übernehmen. Wenn die WHO empfiehlt, Reisen in und aus einem Land nur noch mit drakonischen Quarantäneanforderungen zu erlauben, dann kann das für ein armes Land den Ruin bedeuten.

Fazit

Wenn die Bundesregierung diesen Regeln zustimmt und ihrer Anwendung auf Deutschland nicht wenn nötig widerspricht, handelt sie eklatant gegen die Interessen seiner Bürger. Das gleiche gilt für die Mitglieder der ganz großen Koalition der extremen Mitte im Bundestag, wenn sie dieses rechtswidrige und demokratiefeindliche Vorgehen der IHR-Verhandler, einschließlich der deutschen, weiter stützen.

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