Bahn lenkt ein: BahnCard wird doch nicht rein digital

Bahn lenkt ein: BahnCard wird doch nicht rein digital

13.03.2024 – Norbert Häring

13. 03. 2024 | Mit einem Beitrag vom 23. Februar und einigen Folgebeiträgen habe ich skandalisiert, dass die Deutsche Bahn Menschen ohne Smartphone vom Kauf der BahnCards ausschließen will und vom Kauf von ProbeBahnCards bereits ausschließt. Außerdem habe ich die politisch Verantwortlichen genannt. Heute nun hat die Bahn in einem Kundenrundbrief angekündigt, dass Menschen ohne Smartphone ab Juni, wenn es keine Plastik-BahnCards mehr geben wird, ein “Ersatzdokument” auf Papier bekommen können.

Dahinter steht offenkundig ein Sinneswandel. Denn auf meine Presseanfrage zum Ausschluss von Menschen ohne BahnCard und als Antwort auf Kundenbeschwerden hatte die Bahn, wie berichtet, bisher ihre angekündigte Politik verteidigt. Die lautete, die BahnCard-Nutzung künftig nur noch per Smartphone und DB-Navigator-App zu ermöglichen, ohne Einschränkung und ohne jede Andeutung eines möglichen Zugeständnisses an Menschen ohne Smartphone.

Im Rundschreiben heißt es:

“Hallo Herr (Kundenname),

als klimafreundliches Verkehrsmittel sieht sich die Deutsche Bahn in Zeiten des Klimawandels in einer besonderen Verantwortung zu handeln. Um gemeinsam mit Ihnen unserer Umwelt Gutes zu tun, werden wir künftig auf Plastik bei der BahnCard verzichten.

Das bedeutet für Sie, dass Ihnen Ihre BahnCard mit Gültigkeitsbeginn ab dem 09.06.2024 oder später ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung stehen wird. Für die Nutzung der digitalen BahnCard wird ein Kundenkonto auf bahn.de und die App „DB Navigator“ auf dem Smartphone benötigt.(…)

Ihnen steht kein Smartphone zur Verfügung? Dann nutzen Sie als Nachweis für die BahnCard das Ersatzdokument, welches Ihnen ab dem 09.06.2024 ebenfalls in Ihrem Kundenkonto unter bahn.de/bcservices als Download zum Ausdrucken zur Verfügung gestellt wird.”

Es ist schön, wenn man erfahren darf, dass die Mühe lohnt. Danke Deutsche Bahn.

Mehr

Machtmissbrauch und Arroganz des Bahnmanagements gegenüber den Kunden
13. 03. 2024 | Wenn sich die ohnehin leidgeprüften Bahnkunden darüber beschweren, dass der Staatsmonopolist sie zwingen will, sich ein Smartphone anzuschaffen und die datenschutzrechtlich sehr umstrittene App DB Navigator zu nutzen, bekommen sie eine Antwort, die an herablassender Arroganz kaum zu toppen ist.

Der fragwürdige Umgang des Staatsunternehmens Bahn mit den Daten, die es uns abnötigt
13. 03. 2024 Das Staatsunternehmen Bahn nimmt uns in Salamitaktik systematisch die Möglichkeiten Bahn zu fahren, ohne eine lange Datenspur zu hinterlassen. Deshalb habe ich nachgefragt und per Datenabfrage überprüft, welche Daten wie lange gespeichert werden. Presseanfragen beantwortet die Bahn verdächtig hinhaltend und ausweichend, die Datenabfrage offenbarte Diskrepanzen zur erklärten Speicherpraxis.

Die Bahn verhöhnt ihre Stammkunden
4. 03. 2024 | Die Bahn hat zwar keine Skrupel, die BahnCards im Scheckkartenformat abzuschaffen und durch eine, nur mit einer Datenkraken-App nutzbare, digitale Variante zu ersetzen, und damit viele alte und datenschutzaffine Menschen zu diskriminieren. Aber gleichzeitig will sie nicht auf die bekannten und gut eingeführten physischen Karten als Werbemittel verzichten.

Bahn diskriminiert hemmungslos Alte und Datenschutzaffine und die Ampel nickt das ab
23. 02. 2024 | Bei der Bahn fallen alle Hemmungen in Sachen Digitalisierungszwang. Wer Bahn fahren will, ohne Premium-Preise zu bezahlen, muss ein Smartphone nutzen und wird – auf mutmaßlich rechtswidriger Weise – genötigt sich mit dem DB Navigator gegenüber Google und weiteren Datenkraken nackig zu machen. Die Ampel-Aufsichtsräte des Staatsmonopolisten nicken diese Diskriminierung von Menschen, die kein Smartphone haben oder nutzen wollen, ab.

Bahn schließt analog Lebende von bezahlbarem Bahnfahren aus
30. 09. 2023 | Die Bahn verkauft ab Oktober auch an physischen Verkaufsstellen Fahrkarten zum Sparpreis nur noch gegen Angabe eines Namens und einer Handynummer oder E-Mailadresse. Der Staatsmonopolist begründet die Maßnahme zur besseren Überwachung der Bewegungen seiner Kunden verlogenerweise damit, dass er diese besser über den Reiseverlauf informieren wolle.

Bahn lenkt ein: BahnCard wird doch nicht rein digital

13.03.2024 – Norbert Häring

13. 03. 2024 | Mit einem Beitrag vom 23. Februar und einigen Folgebeiträgen habe ich skandalisiert, dass die Deutsche Bahn Menschen ohne Smartphone vom Kauf der BahnCards ausschließen will und vom Kauf von ProbeBahnCards bereits ausschließt. Außerdem habe ich die politisch Verantwortlichen genannt. Heute nun hat die Bahn in einem Kundenrundbrief angekündigt, dass Menschen ohne Smartphone ab Juni, wenn es keine Plastik-BahnCards mehr geben wird, ein “Ersatzdokument” auf Papier bekommen können.

Dahinter steht offenkundig ein Sinneswandel. Denn auf meine Presseanfrage zum Ausschluss von Menschen ohne BahnCard und als Antwort auf Kundenbeschwerden hatte die Bahn, wie berichtet, bisher ihre angekündigte Politik verteidigt. Die lautete, die BahnCard-Nutzung künftig nur noch per Smartphone und DB-Navigator-App zu ermöglichen, ohne Einschränkung und ohne jede Andeutung eines möglichen Zugeständnisses an Menschen ohne Smartphone.

Im Rundschreiben heißt es:

“Hallo Herr (Kundenname),

als klimafreundliches Verkehrsmittel sieht sich die Deutsche Bahn in Zeiten des Klimawandels in einer besonderen Verantwortung zu handeln. Um gemeinsam mit Ihnen unserer Umwelt Gutes zu tun, werden wir künftig auf Plastik bei der BahnCard verzichten.

Das bedeutet für Sie, dass Ihnen Ihre BahnCard mit Gültigkeitsbeginn ab dem 09.06.2024 oder später ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung stehen wird. Für die Nutzung der digitalen BahnCard wird ein Kundenkonto auf bahn.de und die App „DB Navigator“ auf dem Smartphone benötigt.(…)

Ihnen steht kein Smartphone zur Verfügung? Dann nutzen Sie als Nachweis für die BahnCard das Ersatzdokument, welches Ihnen ab dem 09.06.2024 ebenfalls in Ihrem Kundenkonto unter bahn.de/bcservices als Download zum Ausdrucken zur Verfügung gestellt wird.”

Es ist schön, wenn man erfahren darf, dass die Mühe lohnt. Danke Deutsche Bahn.

Mehr

Machtmissbrauch und Arroganz des Bahnmanagements gegenüber den Kunden
13. 03. 2024 | Wenn sich die ohnehin leidgeprüften Bahnkunden darüber beschweren, dass der Staatsmonopolist sie zwingen will, sich ein Smartphone anzuschaffen und die datenschutzrechtlich sehr umstrittene App DB Navigator zu nutzen, bekommen sie eine Antwort, die an herablassender Arroganz kaum zu toppen ist.

Der fragwürdige Umgang des Staatsunternehmens Bahn mit den Daten, die es uns abnötigt
13. 03. 2024 Das Staatsunternehmen Bahn nimmt uns in Salamitaktik systematisch die Möglichkeiten Bahn zu fahren, ohne eine lange Datenspur zu hinterlassen. Deshalb habe ich nachgefragt und per Datenabfrage überprüft, welche Daten wie lange gespeichert werden. Presseanfragen beantwortet die Bahn verdächtig hinhaltend und ausweichend, die Datenabfrage offenbarte Diskrepanzen zur erklärten Speicherpraxis.

Die Bahn verhöhnt ihre Stammkunden
4. 03. 2024 | Die Bahn hat zwar keine Skrupel, die BahnCards im Scheckkartenformat abzuschaffen und durch eine, nur mit einer Datenkraken-App nutzbare, digitale Variante zu ersetzen, und damit viele alte und datenschutzaffine Menschen zu diskriminieren. Aber gleichzeitig will sie nicht auf die bekannten und gut eingeführten physischen Karten als Werbemittel verzichten.

Bahn diskriminiert hemmungslos Alte und Datenschutzaffine und die Ampel nickt das ab
23. 02. 2024 | Bei der Bahn fallen alle Hemmungen in Sachen Digitalisierungszwang. Wer Bahn fahren will, ohne Premium-Preise zu bezahlen, muss ein Smartphone nutzen und wird – auf mutmaßlich rechtswidriger Weise – genötigt sich mit dem DB Navigator gegenüber Google und weiteren Datenkraken nackig zu machen. Die Ampel-Aufsichtsräte des Staatsmonopolisten nicken diese Diskriminierung von Menschen, die kein Smartphone haben oder nutzen wollen, ab.

Bahn schließt analog Lebende von bezahlbarem Bahnfahren aus
30. 09. 2023 | Die Bahn verkauft ab Oktober auch an physischen Verkaufsstellen Fahrkarten zum Sparpreis nur noch gegen Angabe eines Namens und einer Handynummer oder E-Mailadresse. Der Staatsmonopolist begründet die Maßnahme zur besseren Überwachung der Bewegungen seiner Kunden verlogenerweise damit, dass er diese besser über den Reiseverlauf informieren wolle.

Verwandte Beiträge