Ein neuer Entwurf des WHO-Pandemievertrags legt einen noch dickeren Schleier über die wahren Absichten

Ein neuer Entwurf des WHO-Pandemievertrags legt einen noch dickeren Schleier über die wahren Absichten

21.04.2024 – Norbert Häring

21. 04. 2024 | Der neueste Entwurf des WHO-Pandemievertrags für die Ende des Monats anstehende Sitzung des Verhandlungsgremiums verschleiert noch stärker als der vorangegangene die Absicht, die systematische manipulative Beeinflussung der Öffentlichkeit in Gesundheitsfragen zur internationalen Norm zu machen. 

Die Genfer Nachrichtenplattform Health Politcy Watch hat am 17. April einen neuen Entwurf des WHO-Pandemievertrags mit Datum April 2024 veröffentlicht. Er ersetzt den vorangegangenen Entwurf von 13, März 2024. Er wurde am 16. April an die Regierungen verschickt und soll auf der letzten Sitzung des Verhandlungsgremiums INB von 29 April bis 10. Mai besprochen werden. Wird er akzeptiert, wird er auf der Weltgesundheitsversammlung von 27. Mai bis 1. Juni zur Abstimmung gestellt. Wird er angenommen, liegt es bei den Mitgliedstaaten, bzw. in Europa eventuell auch bei der EU, ob sie ihn ratifizieren.

Schon der Entwurf von März hatte erkennbar versucht, durch Entfernung von einschlägigen Signalwörtern die totalitären Ambitionen des Vertragswerks weniger sichtbar zu machen. Der vorliegende Entwurf geht diese Weg weiter.

Hier der neue und der alte Text von Artikel 18 in (eigener) deutscher Übersetzung. Zuerst der neue Textentwurf, mit Hinzufügungen gegenüber März von mir gefettet:

“Artikel 18. Kommunikation und Sensibilisierung der Öffentlichkeit

1. Die Vertragsparteien stärken die Wissenschaft, die öffentliche Gesundheit und die Pandemiekompetenz in der Bevölkerung sowie den Zugang zu transparenten, genauen, wissenschaftlich fundierten Informationen über Pandemien und ihre Ursachen, Auswirkungen und Triebkräfte, insbesondere durch Risikokommunikation und wirksames Engagement auf Gemeinschaftsebene.

2. Die Vertragsparteien führen gegebenenfalls Forschungsarbeiten durch, um die Faktoren zu erforschen, die die Einhaltung von Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesellschaft im Falle einer Pandemie sowie das Vertrauen in die Wissenschaft und die Institutionen, Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens behindern oder stärken.”

Der Entwurf von März lautete, mit Streichungen von mir gefettet und kursiv hervorgehoben:

“Artikel 18. Kommunikation und Sensibilisierung der Öffentlichkeit

1. Jede Vertragspartei fördert den rechtzeitigen Zugang zu glaubwürdigen und faktengestützten Informationen über Pandemien und ihre Ursachen, Auswirkungen und Triebkräfte mit dem Ziel, Fehlinformationen oder Desinformationen entgegenzuwirken und zu beseitigen, insbesondere durch Risikokommunikation und wirksame Einbeziehung der Bevölkerung.

2. Die Vertragsparteien fördern und/oder führen gegebenenfalls Forschungsarbeiten durch und informieren über Faktoren, die die Einhaltung von Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesellschaft im Falle einer Pandemie behindern oder verstärken, sowie über das Vertrauen in die Wissenschaft und die Einrichtungen und Stellen des öffentlichen Gesundheitswesens.

3. Die Vertragsparteien fördern wissenschafts- und faktengestützte Ansätze für eine wirksame und rechtzeitige Risikobewertung und eine kulturell angemessene öffentliche Kommunikation und wenden sie an.

4. Die Vertragsparteien tauschen Informationen aus und arbeiten im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht zusammen, um Fehlinformationen und Desinformationen zu verhindern, und bemühen sich, bewährte Verfahren zu entwickeln, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Krisenkommunikation zu verbessern.”

Die englischen Originaltexte finden Sie in den verlinkten Dokumenten oder – in Gegenüberstellung und mit Hervorhebungen – demnächst in der englischen Version dieses Beitrags.

Im März-Entwurf war in Artikel 18  bereits das Wort “Infodemiegestrichen worden. Aus der “Bekämpfung” von Fehlinformation und Desinformation war das harmloser klingende “Begegnen” derselben geworden.

Im neuen Entwurf wurden nun auch diese beiden Signalwörter entfernt. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich in Absatz 4 (gestrichen) nicht mehr explizit, dabei zusammenzuarbeiten, Fehlinformation und Desinformation zu verhindern. Und dort, wo in Absatz 1 von der Bereitstellung von glaubwürdiger und faktenbasierter Information über Pandemien und ihre Folgen die Rede ist, wird das Ziel, Desinformation zu begegnen, im neuen Entwurf nicht mehr erwähnt.

In der Corona-Pandemie hat sich bereits gezeigt, dass auch ohne den Pandemievertrag die – aus den USA gesteuerte – internationale Koordinierung der übersteigerten Angsterzeugungs- und Impfpropaganda hervorragend funktioniert hat. Erinnert sei an Event 201, an die in der ganzen westlichen Welt übernommenen und plakativ verbreiteten (angeblichen) Todesfall- und Infektionszahlen des Corona-Dashborard der Johns Hopkins Universität und daran, dass die Kernaussagen der weltweiten Impfkampagnen über die Sicherheit und Effektivität der Impfstoffe, sowie zum Schüren von Hass auf Ungeimpfte schon im Juli 2020, lange bevor überhaupt Impfstoffe entwickelt waren, in groß angelegten psychologischen Laborexperimenten an der Yale-Universität formuliert und getestet wurden,

Durch Streichung von Absatz 4 verzichten die Macher des Pandemievertrags (vorrangig die US-Regierung) somit lediglich darauf, auch Länder außerhalb ihrer direkten Einflusssphäre darauf zu verpflichten, sich an dieses Propagandasystem anzuschließen. Das ist nicht ganz unerheblich, für uns aber ohne Bedeutung.

Die gestrichene Erwähnung des Ziels der Bekämpfung von Desinformation in Absatz 1 wird ersetzt durch die Verpflichtung, “die Wissenschaft, die öffentliche Gesundheit und die Pandemikompetenz in der Bevölkerung zu stärken.” Das kann – und soll sicherlich auch – auf dasselbe hinauslaufen. Letztlich steckt die gleiche totalitäre Auffassung dahinter, dass es DIE Wissenschaft gebe und dass Behörden festlegen können, was wahr und was falsch ist. Wahr ist, was nach Festlegung der WHO die “öffentliche Gesundheit und die Pandemiekompetenz der Bevölkerung” fördert.

Die Streichung von Absatz 4, der (verschleiert) die Nutzung der Verhaltenswissenschaften zur (manipulativen) Gestaltung der Gesundheitskommunikation zur Pflicht machte, tut der totalitären Sache keinen Anbruch, denn die WHO-Mitglieder haben auf “Weltgesundheitsversammlung 2023 bereits per Resolution eine Selbstverpflichtung dieses Inhalts beschlossen.

Auch Absatz 3 wurde gestrichen. Er sollte die Staaten verpflichten, “wissenschafts- und faktenbasierte Ansätze zu kulturell angepassten Krisenkommunikation anzuwenden.” Auch das wurde durch die erwähnte Resolution von 2023 unnötig.

Außerdem gibt es noch Absatz 2, der die Staaten verpflichtet “zu erforschen, welche Politiken in einer Pandemie die Befolgung von Maßnahmen der öffentlichen Gesundheit durch die Bevölkerung und deren “Vertrauen in die Wissenschaft,und die Institutionen, Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens behindern oder stärken.” Die “Behörden” wurden in diesen Absatz neu eingefügt. Dadurch wird jegliche Regierungskritik in einer Pandemie zum Gegenstand von propagandawissenschaftlich abgestützten Gegenmaßnahmen.

Fazit

Zusammengenommen mit der Resolution zur Nutzung der Verhaltenswissenschaften von 2023 bleiben Inhalt und Absicht dieselben, sie werden nur besser verschleiert. Die Bemühungen zur Verschleierung der wahrend Absichten zeigen, dass die öffentlichen Proteste mindestens weh tun.

Hinweis: Im Interesse einer schnellen Information über diesen neuen Entwurf – für die sich die etablierten Medien offenbar nicht zuständig fühlen – beschränke ich mich in diesem Beitrag auf diesen Aspekt. Mehr zum neuen Entwurf dürften Sie auf diesem Blog in den nächsten Tagen erfahren.

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2. Die Vertragsparteien führen gegebenenfalls Forschungsarbeiten durch, um die Faktoren zu erforschen, die die Einhaltung von Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesellschaft im Falle einer Pandemie sowie das Vertrauen in die Wissenschaft und die Institutionen, Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens behindern oder stärken.”

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1. Jede Vertragspartei fördert den rechtzeitigen Zugang zu glaubwürdigen und faktengestützten Informationen über Pandemien und ihre Ursachen, Auswirkungen und Triebkräfte mit dem Ziel, Fehlinformationen oder Desinformationen entgegenzuwirken und zu beseitigen, insbesondere durch Risikokommunikation und wirksame Einbeziehung der Bevölkerung.

2. Die Vertragsparteien fördern und/oder führen gegebenenfalls Forschungsarbeiten durch und informieren über Faktoren, die die Einhaltung von Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesellschaft im Falle einer Pandemie behindern oder verstärken, sowie über das Vertrauen in die Wissenschaft und die Einrichtungen und Stellen des öffentlichen Gesundheitswesens.

3. Die Vertragsparteien fördern wissenschafts- und faktengestützte Ansätze für eine wirksame und rechtzeitige Risikobewertung und eine kulturell angemessene öffentliche Kommunikation und wenden sie an.

4. Die Vertragsparteien tauschen Informationen aus und arbeiten im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht zusammen, um Fehlinformationen und Desinformationen zu verhindern, und bemühen sich, bewährte Verfahren zu entwickeln, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Krisenkommunikation zu verbessern.”

Die englischen Originaltexte finden Sie in den verlinkten Dokumenten oder – in Gegenüberstellung und mit Hervorhebungen – demnächst in der englischen Version dieses Beitrags.

Im März-Entwurf war in Artikel 18  bereits das Wort “Infodemiegestrichen worden. Aus der “Bekämpfung” von Fehlinformation und Desinformation war das harmloser klingende “Begegnen” derselben geworden.

Im neuen Entwurf wurden nun auch diese beiden Signalwörter entfernt. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich in Absatz 4 (gestrichen) nicht mehr explizit, dabei zusammenzuarbeiten, Fehlinformation und Desinformation zu verhindern. Und dort, wo in Absatz 1 von der Bereitstellung von glaubwürdiger und faktenbasierter Information über Pandemien und ihre Folgen die Rede ist, wird das Ziel, Desinformation zu begegnen, im neuen Entwurf nicht mehr erwähnt.

In der Corona-Pandemie hat sich bereits gezeigt, dass auch ohne den Pandemievertrag die – aus den USA gesteuerte – internationale Koordinierung der übersteigerten Angsterzeugungs- und Impfpropaganda hervorragend funktioniert hat. Erinnert sei an Event 201, an die in der ganzen westlichen Welt übernommenen und plakativ verbreiteten (angeblichen) Todesfall- und Infektionszahlen des Corona-Dashborard der Johns Hopkins Universität und daran, dass die Kernaussagen der weltweiten Impfkampagnen über die Sicherheit und Effektivität der Impfstoffe, sowie zum Schüren von Hass auf Ungeimpfte schon im Juli 2020, lange bevor überhaupt Impfstoffe entwickelt waren, in groß angelegten psychologischen Laborexperimenten an der Yale-Universität formuliert und getestet wurden,

Durch Streichung von Absatz 4 verzichten die Macher des Pandemievertrags (vorrangig die US-Regierung) somit lediglich darauf, auch Länder außerhalb ihrer direkten Einflusssphäre darauf zu verpflichten, sich an dieses Propagandasystem anzuschließen. Das ist nicht ganz unerheblich, für uns aber ohne Bedeutung.

Die gestrichene Erwähnung des Ziels der Bekämpfung von Desinformation in Absatz 1 wird ersetzt durch die Verpflichtung, “die Wissenschaft, die öffentliche Gesundheit und die Pandemikompetenz in der Bevölkerung zu stärken.” Das kann – und soll sicherlich auch – auf dasselbe hinauslaufen. Letztlich steckt die gleiche totalitäre Auffassung dahinter, dass es DIE Wissenschaft gebe und dass Behörden festlegen können, was wahr und was falsch ist. Wahr ist, was nach Festlegung der WHO die “öffentliche Gesundheit und die Pandemiekompetenz der Bevölkerung” fördert.

Die Streichung von Absatz 4, der (verschleiert) die Nutzung der Verhaltenswissenschaften zur (manipulativen) Gestaltung der Gesundheitskommunikation zur Pflicht machte, tut der totalitären Sache keinen Anbruch, denn die WHO-Mitglieder haben auf “Weltgesundheitsversammlung 2023 bereits per Resolution eine Selbstverpflichtung dieses Inhalts beschlossen.

Auch Absatz 3 wurde gestrichen. Er sollte die Staaten verpflichten, “wissenschafts- und faktenbasierte Ansätze zu kulturell angepassten Krisenkommunikation anzuwenden.” Auch das wurde durch die erwähnte Resolution von 2023 unnötig.

Außerdem gibt es noch Absatz 2, der die Staaten verpflichtet “zu erforschen, welche Politiken in einer Pandemie die Befolgung von Maßnahmen der öffentlichen Gesundheit durch die Bevölkerung und deren “Vertrauen in die Wissenschaft,und die Institutionen, Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens behindern oder stärken.” Die “Behörden” wurden in diesen Absatz neu eingefügt. Dadurch wird jegliche Regierungskritik in einer Pandemie zum Gegenstand von propagandawissenschaftlich abgestützten Gegenmaßnahmen.

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